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Lohn und Gehalt | Kein Arbeitslohn bei Rabattgewährung durch Lieferanten des Arbeitgebers
Es liegt kein Arbeitslohn vor, wenn Arbeitnehmer einen Rabatt von einem Lieferanten ihres Arbeitgebers erhalten und dieser den Rabatt aus eigenwirtschaftlichem Interesse gewährt.
[i]Rabattgewährung aus eigenwirtschaftlichem InteresseIm Streitfall handelte es sich bei den Arbeitnehmern um Mitarbeiter eines Krankenhauses, die von einem Lieferanten des Krankenhauses Apothekenartikel zu verbilligten Preisen beziehen konnten. Der BFH war der Auffassung, dass der Lieferant den Krankenhausmitarbeitern einen Rabatt gewährt hatte, um die Arbeitnehmer als Kunden zu gewinnen, sie an sich zu binden und durch Synergieeffekte einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen.
Für den BFH war es unbeachtlich,
dass der Lieferant Arbeitnehmern anderer Kunden keinen Rabatt eingeräumt hatte und
[i]Kein aktives Mitwirken des Arbeitgebersdass der Arbeitgeber das Rabattprogramm am „Schwar...