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WP Praxis 1/2013 S. 18

Bekanntmachung von DRS 20 „Konzernlagebericht” und DRS 16 (2012) „Zwischenberichterstattung”

Im Bundesanzeiger vom 4. 12. 2012 wurden DRS 20 „Konzernlagebericht” sowie DRS 16 (2012) „Zwischenberichterstattung” bekannt gemacht. DRS 20 fasst die Anforderungen der bisherigen Standards zur Lageberichterstattung DRS 15 „Lagebericht” und DRS 5 „Risikoberichterstattung” zusammen. DRS 17 zur Berichterstattung über die Vergütung von Organmitgliedern bleibt als separater Standard bestehen.

Gegenüber dem Standardentwurf enthalten der Near Final Standard und die nun bekannt gemachte Fassung einige wesentliche Änderungen. DRS 20 verzichtet nun insbesondere auf die Pflicht zur Strategieberichterstattung für kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie auf die Angabe der Einstufung der Kreditwürdigkeit des Konzerns durch Rating-agenturen. Ferner ist – anders als noch in der Entwurfsfassung vorges...

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