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Bankrecht | Keine Widerruflichkeit des Erwerbs von „Lehmann-Zertifikaten” im Fernabsatz
Das einem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen grds. zustehende Widerrufsrecht (§ 312d Abs. 1 Satz 1 BGB) besteht u. a. dann nicht, wenn Gegenstand des Vertrags die Verschaffung von Finanzdienstleistungen ist, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer (hier: die Bank) keinen Einfluss hat (§ 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB). Dabei ist der Begriff des Preises weit zu verstehen und meint nicht nur den Börsen- oder Marktpreis, der für das Produkt selbst auf dem Finanzmarkt gezahlt wird. Vielmehr fallen darunter auch Parameter, von denen der Wert des Finanzprodukts abhängt. In den entschiedenen Fällen hatten die Kläger telefonisch bzw. per E-Mail „Global Champion”-Zertifikate (Inhaberschuldverschreibungen) erworben, deren Rückzahlung von der mittlerweile insolventen Lehmann Brothers Holding garantiert wurde. Der ...