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Einkommensteuer | Schadenersatzzahlungen wegen Zwangsversteigerung im Rahmen einer nachfolgenden Vermietung
Schadenersatzzahlungen, die nicht durch die Gebrauchsüberlassung des Mietobjekts, sondern durch deren Verhinderung und vorzeitige Beendigung infolge Zwangsversteigerung veranlasst sind, sind nach dem nicht als Werbungskosten im Rahmen der (lukrativeren) Vermietung des Objekts nach der Zwangsversteigerung abziehbar.