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Lohnsteuer | Abtretung von Ansprüchen aus einer Rückdeckungsversicherung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Tritt ein Arbeitgeber Ansprüche aus einer von ihm mit einem Versicherer abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer ab und leistet der Arbeitgeber im Anschluss hieran Beiträge an den Versicherer, sind diese Ausgaben Arbeitslohn. (2) Durch eine Anzeige des Arbeitgebers nach § 41c Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG wird der Anlauf der Festsetzungsfrist für die Lohnsteuer gegenüber dem Arbeitnehmer [i]Hilbert/Sperandio, NWB 36/2011 S. 3032gem. § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO gehemmt.