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Bilanzierung | Bilanzenzusammenhang bei geänderter Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen
Nach dem ist der Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs auch zu beachten, wenn der Buchwert eines bisher zum Sonderbetriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsguts in den eigenen Betrieb des (vormaligen) Mitunternehmers überführt wird. Der BFH führte aus, dass der Grundsatz auch in Fällen der unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gegenüber dem Rechtsnachfolger gilt, so dass unrichtige Bilanzansätze, die in die letzte Veranlagung des Rechtsvorgängers mit Auswirkungen auf dessen Gewinn (oder Verlust) Eingang gefunden haben, in der Bilanz des Rechtsnachfolgers ergebniswirksam zu korrigieren sind. Nach diesen Grundsätzen ist gleichermaßen zu verfahren, wenn – wie im Streitfall – der Buchwert eines bisher zum Sond...