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Verfassungsrecht; | Verfassungsmäßigkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes
Das und 1 BvF 2/01 entschieden, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz v. (BGBl 2001 I S. 266) mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Damit können gleichgeschlechtliche Paare unter den Voraussetzungen des Gesetzes eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes schon eingetragene Lebenspartnerschaften haben weiterhin Bestand.