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Wirtschaftsförderung; | Zinssenkung bei der Mittelstandsfinanzierung (ERP-Darlehen)
Mit Wirkung v. sind die Zinsen für das ERP-Sondervermögen und die beiden Hauptleihinstitute des Bundes - KfW und DtA - gesenkt worden (Bek. v. , BAnz Nr. 134 v. S. 16801). Der ERP-Regelzinssatz beträgt nunmehr in den neuen Ländern und Berlin 5,00 %, im übrigen Bundesgebiet 5,25 % bei 100 %iger Auszahlung. Im ERP-Eigenkapitalhilfeprogramm beläuft sich der Zinssatz im 1. und 2. Jahr auf 0 %, im 3. Jahr auf 3 %, im 4. Jahr auf 4 % und im 5. Jahr auf 5 %. Er ermäßigt sich ab dem 6. bis einschließlich 10. Jahr ebenfalls um 0,25 %-Punkte und beträgt in den neuen Ländern und Berlin 6,00 %, im übrigen Bundesgebiet 6,25 %. Für das KfW-Mittelstandsprogramm liegt der Zinssatz nunmehr bei 4,75 % bei 96 %iger Auszahlung. Die Deutsche Ausgleichsbank bietet in ihrem Existenzgründungsprogramm einen Zins...