Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wettbewerbsrecht; | Geschenke im Handel
Der BGH hat entschieden, dass der in der Aufhebung der Zugabeverordnung zum Ausdruck gebrachte Wille des Gesetzgebers nicht nur für Zugaben sondern ebenfalls für Geschenke gilt. Daher können die an den Kauf einer bestimmten Ware gebundenen Geschenke nur noch unter bestimmten engen Voraussetzungen nach § 1 UWG untersagt werden. Als unlauter ist jedoch nach wie vor ein Kopplungsangebot aufzufassen, das sich vor allem dadurch auszeichnet, dass die Verbraucher über den wirklichen Wert des Angebots getäuscht oder zumindest unzureichend informiert werden. Immer dann, wenn bei einem gekoppelten Angebot der besonders günstige Preis des einen Teils herausgestellt wird, muss dies ebenfalls für den Preis des anderen Teils gelten. Ein Hinweis auf das Kleingedruckte reicht insoweit grundsätzlich nicht aus. Mi...