Vollständigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung – Hinweis auf die Möglichkeit zur Einspruchseinlegung per E-Mail
Leitsatz
Selbst für den Fall, dass man die Einspruchseinlegung per E-Mail als zulässig ansieht, erfordert die Vollständigkeit der
Rechtsbehelfsbelehrung nicht, dass auf die Möglichkeit zur Einspruchseinlegung per E-Mail hingewiesen werden muss (entgegen
Urteil des , EFG 2012, 292).
Ebenso wie das Computerfax wird die empfangene und ausgedruckte einfache E-Mail in der derzeit mit den Finanzämtern ausgeübten
Kommunikationspraxis als eine Unterform des Schriftstücks behandelt, so dass sie konsequenterweise als von der „herkömmlichen”
Rechtsbehelfsbelehrung erfasst anzusehen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 10 Nr. 16 DStRE 2013 S. 632 Nr. 10 Ubg 2013 S. 403 Nr. 6 ZAAAE-24366
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 22.05.2012 - 13 K 2265/11 E
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