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Behandlung von Streubesitzdividenden und Pensionsfonds nach Denkavit
Zum EuGHDivUmsG-Entwurf sowie zu
Mit seinem Urteil vom in der Rs. C-284/09 NWB TAAAD-95597 hat der EuGH gegenüber Deutschland entschieden, dass die deutsche Kapitalertragsteuerbelastung von Streubesitzdividenden an körperschaftsteuerpflichtige Anteilseigner in der EU/im EWR als gemeinschaftsrechtswidrig einzustufen ist. Damit hat der EuGH auch gegenüber Deutschland eine gemeinschaftswidrige Sachlage ausdrücklich festgestellt, die bereits seit dem Urteil vom in der Rs. C-170/05, Denkavit Internationaal BV NWB KAAAC-53722 von vielen Steuerberatern, Anwälten und Unternehmen in der Praxis vertreten wurde. Seit spätestens 2006 wurden Anträge auf Rückerstattung von Kapitalertragsteuer von ausländischen Anteilseignern gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern und später auch gegenüber lokalen Finanzämtern gestellt. Trotz einer seit 2006 kontinuierlichen Rechtsprechung (zuletzt , Kommission gegen Finnland NWB NAAAE-22588) wurde die Rechtsprechung des EuGH noch nicht umgesetzt. Als erste Reaktion hat die Regierungskoalition nun mit ihrem Gesetzentwurf vom (BT-Drucks. 17/11314) den Anstoß zur Umsetzung der EuGH-Vorgaben gegeben. Der Bundestag hat diesen Entwurf nach Empfehlung des Bun...