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Kurzfristige Einlage zur Vermeidung eines begrenzten Schuldzinsenabzugs als Gestaltungsmissbrauch
(1) Die Einzahlung von Geld auf ein betriebliches Konto ist eine Einlage i. S. von § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG a. F.; das gilt auch bei sinngemäßer Anwendung der Vorschrift auf die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG a. F. (entgegen NWB YAAAC-43724, EFG 2007 S. 902). (2) Die kurzfristige Einlage von Geld stellt einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts dar, wenn sie allein dazu dient, die Hinzurechnung nach § 4 Abs. 4a EStG a. F. nicht abziehbarer Schuldzinsen zu umgehen; in diesem Fall entsteht der Steueranspruch so, wie er entstanden wäre, wenn die Einlage unterblieben wäre. (3) § 42 AO a. F. ist nach der Aufhebung von § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG a. F. auf die betreffenden Fallgestaltungen (jedenfalls wieder) anwendbar (Bezug: § 4 Abs. 1 Satz 5, Abs. 3, Abs. 4a Sätze 2, 3 und 6 EStG a. F.; § 42 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 AO a...