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StuB Nr. 23 vom Seite 911

Die neuen Sozialversicherungswerte 2013

Rechengrößen und Grenzbeträge

Betriebswirt Axel-Friedrich Foerster

Wie zu jedem Jahreswechsel werden durch die Verordnung über die Sozialversicherungsgrößen 2013 die maßgeblichen Rechenwerte in der Sozialversicherung neu festgelegt. Durch die Rechengrößenverordnung werden die für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht relevanten Rechenwerte und Grenzbeträge der allgemeinen Preissteigerungsrate angepasst. Der Bundesrat hat am die „Verordnung über maßgebenden Rechengrößen zur Sozialversicherung für 2013” verabschiedet. Die Festlegung der neuen Werte und das Verordnungsverfahren erfolgen wie in jedem Jahr auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.

Meier, infoCenter, Sozialversicherungspflicht NWB YAAAB-41368

Kernaussagen
  • Für die Anpassung der Rechengrößen 2013 ist die Einkommensentwicklung des Jahres 2011 maßgeblich, getrennt nach den Rechtsgebieten Ost und West. Für die Anpassung der bundesweit einheitlichen Jahresarbeitsentgeltgrenze (sog. Versicherungspflichtgrenze) in der gesetzlichen Krankenversicherung wird demgegenüber für das Jahr 2013 eine Einkommenssteigerung für Gesamtdeutschland i. H. von 3,09 % zugrunde gelegt.

  • Für das Jahr 2013 erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und ...

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