Arbeitshilfe - Stand: 26.11.2014

Abzweigung von Kindergeld

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Abzweigung von Kindergeld - In welcher Höhe ist eine pauschale Abzweigung von 50 % des Kindergeldes ermessensgerecht, wenn aufgrund detaillierter Berechnung Unterhaltsaufwendungen in Höhe von 92,13 % festgestellt worden sind?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
MAAAE-24191