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Lohnsteuer | Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern
Überlässt der Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer ein Fahrrad zur privaten Nutzung, ist ein zum Arbeitslohn gehörender geldwerter Vorteil gegeben. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben nun mit gleich lautenden Erlassen vom zur Bewertung des geldwerten Vorteils Stellung genommen.