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Bilanzierung | Rückstellungen für die Betreuung bereits abgeschlossener Versicherungen
Der BFH hatte mit Urteil vom - X R 26/10 NWB KAAAD-93766 entschieden, dass für Verpflichtungen zur Nachbetreuung bereits abgeschlossener Versicherungen Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstands zu bilden sind. Mit Schreiben vom hat das BMF klargestellt, dass die Finanzverwaltung die neue BFH-Rechtsprechung zur Bildung einer Rückstellung wegen Nachbetreuung bereits abgeschlossener Versicherungsverträge in allen noch offenen Fällen anwenden wird. [i]Hilbertz, NWB 47/2011 S. 3934Das (BStBl I 2006 S. 765) wird aufgehoben.