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Grundsätze der Rabattbesteuerung anhand des vergünstigten Erwerbs von Jahreswagen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 4051Der BFH hat in zwei Urteilen (vom - VI R 27/11 NWB HAAAE-21151 und VI R 30/09 NWB RAAAE-21152) seine Rechtsprechung zur Jahreswagenbesteuerung fortentwickelt. Der Arbeitnehmer kann bei seiner Einkommensteuerveranlagung den Vorteil aus dem Rabatt nach § 8 Abs. 2 EStG statt nach § 8 Abs. 3 EStG bewerten lassen; der Endpreis i. S. des § 8 Abs. 3 EStG umfasst nun aber stets auch Rabatte.
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Fremden Dritten eingeräumter Rabatt
[i]Unter fremden Dritten erzielbare Preisnachlässe ≠ LohneinkünfteIm normalen Geschäftsverkehr unter fremden Dritten erzielbare Preisnachlässe führen beim Arbeitnehmer zu keinem aus dem Arbeitsverhältnis stammenden Vorteil als Grundvoraussetzung der Lohneinkünfte ( NWB HAAAE-21151). Zur Abgrenzung der üblichen von besonderen, durch das Arbeitsverhältnis begründeten Preisnachlässen sind die Arbeitgeberleistungen nach § 8 EStG zu bewerten.
Vorteilsbewertung
[i]Wahlmöglichkeit des Arbeitnehmers zur Vorteilsbewertung bei der VeranlagungDer Arbeitnehmer kann im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung den geldwerten Vorteil nach § 8 Abs. 2 EStG ohne Bewertungsabschlag und ohne Rabattfreibetrag oder mit diesen Abschlägen auf der Grundlage des Endpreises des Arbeitgebers nach § 8 Abs. 3 EStG bewerten lassen. Denn § 8 Abs. 3 EStG ist mit dem Bewertungsabschlag und dem Rabattfreibetrag zwar grundsätzlich begünst...