Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | EuGH: Vorsteueraufteilung bei gemischt-genutzten Gebäuden nach Umsatzschlüssel
Der EuGH hält den vom deutschen Gesetzgeber vorgesehenen Flächenschlüssel bei der Aufteilung der Vorsteuer für gemischt-genutzte Gebäude zwar grundsätzlich für zulässig. Allerdings verdrängt der Flächenschlüssel nur dann den Umsatzschlüssel, wenn der Flächenschlüssel zu einer „präziseren Bestimmung” des abziehbaren Vorsteuerbetrags führt. Ist dies nicht der Fall, kommt nach dem EuGH also der Umsatzschlüssel zur Anwendung.
[i]Ist der Flächenschlüssel präziser?Der EuGH verwies die Sache an den BFH zurück, der nun prüfen muss, ob der Flächenschlüssel eine „präzisere Bestimmung” ermöglicht.
[i]Vorlagebeschluss des BFHHintergrund des EuGH-Urteils ist ein Vorlagebeschluss des BFH . Der BFH hatte Zweifel an der europarechtlichen Zulässigkeit des Ausschlusses des Umsatzschlüssels durch § 15 Abs. 4 UStG bei der Ermittlung der abziehbaren ...