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Erbschaftsteuer: Sämtliche Steuerfestsetzungen zukünftig nur noch vorläufig (BMF)
Hintergrund: Der BFH ist der Ansicht, dass die im Erbschaftsteuergesetz vorgesehenen Begünstigungen für Betriebsvermögen verfassungswidrig sind. Das Gericht hat daher ein diesbezügliches Streitverfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt ( NWB SAAAE-19326).
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben beschlossen, sämtliche Steuerfestsetzungen zukünftig vorläufig durchzuführen. Hierzu wurden gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder veröffentlicht.
Hierzu führt das BMF weiter aus: Sämtliche Festsetzungen nach dem entstandener Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) sind im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes vorläufig...