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IWB Nr. 22 vom Seite 809

Die Finanztransaktionssteuer im Überblick

Prof. Dr. Adrian Cloer und Stefan Trencsik

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 835 Die Finanztransaktionssteuer wird v. a. aus politischen Erwägungen vorangetrieben. Weder global, noch EU-weit ist eine solche Steuer umsetzbar. Nun wollen elf EU-Staaten die Steuer im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit einführen – voraussichtlich mit Geltung ab 2014. Die europarechtlichen Anforderungen an die Einführung der Steuer sind nicht nur hoch, sondern zwingen auch zum Kompromiss mit den EU-Staaten, die diese Steuer selbst nicht einführen werden.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Beispiele für eine Finanztransaktionssteuer und deren Ziele

[i]Stempel- und Transaktionssteuern sind nicht neu Die Finanztransaktionssteuer (FinTraSt) ist eine den börslichen bzw. außerbörslichen Kapitalverkehr belastende Abgabe mit Lenkungszielen. Eine solche Steuer ist nicht neu. So besteht in Großbritannien seit 1694 eine stamp duty, in Frankreich gilt seit Kurzem eine Tobin-Steuer und auch andere EU-Mitgliedstaaten besteuern den Handel mit Wertpapieren bereits in unterschiedlicher Weise.

[i]Einnahmen von 57 Mrd. € und Unterbindung des Hochfrequenz-Handels Die FinTraSt soll jährlich ca. 57 Mrd. € einbringen. Die Steuer soll den Finanzsektor an den Kosten der globalen Finanzkrise beteiligen. Durch den Anstieg der Transaktionskosten soll insbeso...

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