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NWB BB 12/2012 S. 361

Energiekosten: Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Die Stromkosten werden im kommenden Jahr voraussichtlich um bis zu 10 % steigen. Ein Durchschnittshaushalt muss also mit Mehrkosten von etwa 70 € bis 100 € pro Jahr rechnen. Aber auch Unternehmen müssen sich auf steigende Kosten einrichten.

Der Anstieg kann häufig gebremst werden indem der Energieanbieter gewechselt wird. Was viele nicht wissen, ist, dass bei Preissteigerungen – egal aus welchem Grund – ein Sonderkündigungsrecht und somit die Möglichkeit zu einem Wechsel besteht.

Praxishinweis

Wer wechseln möchte, sollte sich auf Vergleichsportalen, wie z. B. www.verifox.de oder www.toptarif.de, über günstigere Angebote informieren und einen neuen Vertrag abschließen.

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