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Steuerberater und Bilanzbuchhalter – eine vielversprechende Ehe mit Hindernissen
Zusammenarbeit in der betriebswirtschaftlichen Beratung
Steuerberater und Bilanzbuchhalter erbringen Leistungen zum Teil für den gleichen Mandanten- bzw. Kundenstamm, insbesondere in der betriebswirtschaftlichen Beratung. Was liegt da näher, als zu prüfen, ob die Möglichkeit einer Zusammenarbeit besteht und wie diese gestaltet werden kann? Bei dieser Gestaltung müssen beide Berufsgruppen allerdings beachten, dass sie die aktuellen gesetzlichen Regelungen penibel befolgen, wenn sie keine Abmahnungen und happige Bußgelder riskieren wollen.
I. Vieles spricht für eine Zusammenarbeit
Bilanzbuchhalter und andere selbständige Buchhalter (beide Bezeichnungen werden im weiteren Verlauf synonym verwendet) verfügen durch ihre Ausbildung und beruflichen Erfahrungen über Kompetenzen, die in Steuerberatungskanzleien häufig nicht oder nur in geringerem Umfang vorhanden sind, z. B. zu den Themen Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung oder Anwendung von anderen betriebswirtschaftlichen Instrumenten. Zudem besitzen sie auch umfangreiches Wissen in den Bereichen Buchführung und Steuerrecht.
Steuerberater hingegen bieten ihren Mandanten umfassende Lösungen zu allen Aspekten rund um das immer komplizierter werdende Ste...