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Abschaffung der Praxisgebühr zum 1. 1. 2013
Die seit 2004 von den Versicherten einmalig zu entrichtende Praxisgebühr von 10 € pro Quartal bei Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenbesuchen sowie im kassenärztlichen Notdienst entfällt zum 1. 1. 2013 (Beschluss des Bundestags vom ). Zur Umsetzung dieses Beschlusses soll quasi im Huckepackverfahren eine entsprechende Bestimmung an das Assistenzpflegegesetz angehängt werden.