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NWB direkt Nr. 48 vom Seite 1243

Grundbesitzbewertung von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft

Ingo Krause

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAE-22710 Die Grundbesitzbewertung von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde durch das Erbschaftsteuerreformgesetz zum gänzlich neu geregelt. Ergänzend sind am die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 (ErbStR 2011) und die Erbschaftsteuer-Hinweise 2011 (ErbStH 2011) ergangen. Die Grundbesitzbewertung von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft läuft mittlerweile in vielen Finanzämtern auf Hochtouren. Im Rahmen der Bearbeitung haben sich verschiedene Anwendungsfragen und Praxisprobleme ergeben, welche es zu beantworten bzw. zu lösen gilt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

[i]Abgrenzung der wirtschaftlichen EinheitenDem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen können nur solche Wirtschaftgüter zugerechnet werden, die dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu dienen bestimmt und nicht nach § 158 Abs. 4 BewG ausgenommen sind. Befindet sich z. B. eine an fremde Dritte vermietete Wohnung und eine Biogasanlage auf der Hofstelle, liegen neben dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft wirtschaftliche Einheiten des [i]Feststellungen sind pro wirtschaftliche Einheit zu treffenGrundvermögens und des Betriebsvermögens vor. Im Erb- oder Schenkungsfall sind daher für jede wirtschaftliche Einheit eigene Feststellungserklärungen, Feststellunge...

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