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Kirchensteuer | Kirchensteuer bei Pauschalierung ab 1. 1. 2013
Zu den Fällen der Pauschalierung der Lohnsteuer nach Maßgabe der § 40, § 40a Abs. 1, 2a und 3 und § 40b EStG äußert sich das Bayerische Landesamt für Steuern mit Erlass vom 15. 11. 2012. Der Erlass ist erstmals anzuwenden bei laufendem Arbeitslohn, der für einen nach dem 31. 12. 2012 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird und bei sonstigen Bezügen, die nach dem 31. 12. 2012 zufließen.