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BMF 13.11.2012 IV D 2 – S 7100/08/10007 :003, NWB 48/2012 S. 3837
Umsatzsteuer | Sponsoring aus der Sicht des Leistungsempfängers
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Sponsorings aus der Sicht des Zuwendungsempfängers hat das Stellung genommen und ausgeführt, dass mit der bloßen Nennung des Sponsors – ohne besondere Hervorhebung – der Zuwendungsempfänger noch keine Leistung im Rahmen eines Leistungsaustauschs erbringt.
Anmerkung:
Die Grundsätze des Schreibens sind in allen ab dem verwirklichten Sachverhalten anzuwenden.