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Lohnsteuer | Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Kosten der Unterkunft eines Studenten am Studienort können als vorab entstandene Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG in Abzug gebracht werden, wenn der Studienort nicht der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen ist. (2) § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG kommt schon deshalb nicht zur Anwendung, weil eine Hochschule kein Beschäftigungsort im Sinne der Vorschrift ist (Anschluss an NWB NAAAE-05753 und VI R 42/11 NWB TAAAE-05751). (3) Ein Student, der seinen Lebensmittelpunkt an den Studienort verlagert hat, ist regelmäßig nicht auswärts untergebracht i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG.
Das Urteil macht eine weitere Lücke deutlich, die der Gesetzgeber in seinem Bemühen, Ausbildungskosten einem Abzugsverbot zu unterwerfen, möglicherweise übersehen hat. Bei dem Studium d...