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Einkommensteuer | Begrenzter Schuldzinsenabzug – Einlage von Geld kann Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten sein
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Einzahlung von Geld auf ein betriebliches Konto ist eine Einlage i. S. von § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG a. F.; das gilt auch bei sinngemäßer Anwendung der Vorschrift auf die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG a. F. (entgegen NWB YAAAC-43724). (2) Die kurzfristige Einlage von Geld stellt einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts dar, wenn sie allein dazu dient, die Hinzurechnung nach § 4 Abs. 4a EStG a. F. nicht abziehbarer Schuldzinsen zu umgehen; in diesem Fall entsteht der Steueranspruch so, wie er entstanden wäre, wenn die Einlage unterblieben wäre. (3) § 42 AO a. F. ist nach der Aufhebung von § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG a. F. auf die betreffenden Fallgestaltungen (jedenfalls wieder) anwendbar.
Der Gestaltungsmissbrauch war hier derart offe...