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Abschaffung der Praxisgebühr zum 1. 1. 2013
Die seit 2004 von den Versicherten einmalig zu entrichtende Praxisgebühr von 10 € pro Quartal bei Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenbesuchen sowie im kassenärztlichen Notdienst entfällt zum (Beschluss des Bundestags vom ). Zur Umsetzung dieses Beschlusses soll quasi im Huckepackverfahren eine entsprechende Bestimmung an das Assistenzpflegegesetz angehängt werden.