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Haftungsrecht | Keine Haftung der Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder
Eltern genügen ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kind, das ihre grundlegenden Ge- und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehren. Dagegen sind sie grds. nicht verpflichtet, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen, den Computer zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet zu versperren, solange sie keine konkreten Anhaltspunkte für eine rechtsverletzende Nutzung des Internetanschlusses durch das Kind haben. Im entschiedenen Fall hatte der Sohn der beklagten Eltern mittels seines ihm von den Eltern geschenkten PC in einer Internettauschbörse Audiodateien zum kostenlosen Herunterladen angeboten (sog. Filesharing). Auf seinem PC waren die Tausc...