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Die Steuerberatervergütungsverordnung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3882Im Rahmen der Beratungen des Finanzausschusses des Bundestages zum Jahressteuergesetz 2013 am wurde auch über die Steuerberatergebührenverordnung vom beraten. Neben der geänderten Bezeichnung der Verordnung (aus „Steuerberatergebührenverordnung” – StBGebV wird „Steuerberatervergütungsverordnung” – StBVV) erfolgt eine Anpassung der Steuerberatergebühren an die wirtschaftliche Entwicklung. Insgesamt belaufen sich die Gebührenerhöhungen auf ca. 16 %. Die Steuerberatervergütungsverordnung wird voraussichtlich am unbeanstandet den Bundesrat passieren.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Die wichtigsten Neuregelungen
[i]ZeitgebührDie Zeitgebühr wird auf 30 € bis 70 € je angefangene halbe Stunde heraufgesetzt (§ 13 StBVV).
[i]ErstberatungDie Erstberatungsgebühr (§ 21 StBVV) wird dem RVG angepasst und von 180 € netto auf 190 € netto heraufgesetzt. [i]SteuererklärungenIm Rahmen der Honorierung von Steuererklärungen nach § 24 StBVV werden die Mindestgegenstandswerte heraufgesetzt, so z. B.
für die reine Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte von 6.000 € auf 8.000 €,
bei der Körperschaftsteuererklärung von 12.500 € auf 16.000 €,
bei der Gewerbesteuererklärung von 6.000 € auf 8.000 €,
bei der Umsatzsteuererklärung von 6.000 € auf