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GbR als Komplementärin einer KG
Im Anschluss an die grundlegende Klärung der Rechts- und Parteifähigkeit der GbR durch den NWB UAAAB-98014 (Kurzinfo StuB 2007 S. 521 NWB PAAAC-49378, m. Anm. Schmittmann, vgl. dazu auch Schmittmann, StuB 2001 S. 519) und dessen Feststellung zum daraus resultierenden Recht der GbR, Kommanditistin einer KG sein zu können, ist nun grds. auch davon auszugehen, dass eine (Außen-)GbR auch Komplementärin (und ebenso Gesellschafterin einer OHG) sein kann (OLG Celle, Beschluss vom - 9 W 37/12).