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Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Betriebsvermögen
Bringt eine GmbH ein einzelnes Wirtschaftsgut zu Buchwerten in eine KG ein, an deren Vermögen und Gewinn bzw. Verlust sie allein beteiligt ist, und veräußert die KG das Grundstück innerhalb der Sperrfrist des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG, so ist auch dann nicht rückwirkend auf den Einbringungszeitpunkt der Teilwert anzusetzen (sondern es bleibt bei der Buchwertfortführung), wenn bei der KG keine Ergänzungsbilanz erstellt wurde ( NWB FAAAE-12084; BFH-Az.: I R 44/12).
Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Stpfl. überführt, ist bei der Überführung der Buchwert anzusetzen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist (§ 6 Abs. 5 Satz 1 EStG). Wird das nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG übertragene Wirtschaftsgut inne...