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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 5 K 5202/10 EFG 2013 S. 92 Nr. 1

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. aRichtlinie 2006/112/EG Art. 98 Abs. 2Richtlinie 2006/112/EG Anhang III Nr. 7

Internationaler Feuerwerkswettbewerb als dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegende „Theateraufführung”

Leitsatz

1. Eine in der Schöpfung eines aus optischen und akustischen Elementen abgestimmten Gesamtwerks bestehende, in Form eines internationalen Feuerwerkswettbewerbs durchgeführte Feuerwerksdarbietung mit künstlerischem Charakter stellt eine als Theateraufführung i. S. d. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG zu beurteilende Leistung dar, so dass die Eintrittsgelder dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.

2. Das Vorliegen von Theatervorführungen i. S. d. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG setzt nicht voraus, dass die Vorführung von oder in einem Theater dargeboten wird oder dass die sachlichen Voraussetzungen eines Theaters (d. h. die Aufführung durch ein Ensemble und die Existenz eines Spielplans) gegeben sind; erforderlich ist nur, dass es sich um persönlich-geistige Schöpfungen in der für einen Urheberrechtsschutz geforderten geistigen Höhe handelt.

Fundstelle(n):
DB 2012 S. 16 Nr. 45
DStR 2013 S. 12 Nr. 11
DStRE 2013 S. 422 Nr. 7
EFG 2013 S. 92 Nr. 1
UStB 2013 S. 11 Nr. 1
RAAAE-22325

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 09.08.2012 - 5 K 5202/10

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