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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 20 | Investitionszulage: Restarbeiten zur Herstellung der Betriebsbereitschaft

Das FG Sachsen hat entschieden, dass im Hinblick auf die Investitionszulage eine Anschaffung noch im alten Jahr zu bejahen ist, wenn nach dem Jahreswechsel unwesentliche Restarbeiten zur Herstellung der Betriebsbereitschaft erforderlich sind. Bei einer großen und technisch komplexen Offsetdruckmaschine hält das FG einen Aufwand von 6 Arbeitstagen zur Endmontage und Ingangsetzung für unwesentlich. Die Revision ist beim BFH anhängig.

Die Investitionszulage setzt bei beweglichen Wirtschaftsgütern die Betriebsbereitschaft voraus. Es ist allerdings grundsätzlich nicht schädlich, wenn nur noch unwesentliche Maßnahmen ausstehen, die im Allgemeinen innerhalb kurzer Zeit leicht nachgeholt werden können.

Das Sächsische Finanzgericht hatte jüngst über folgenden Fall zu entscheiden: Eine große und technisch komplexe Offsetdruckmaschine war am 31. Dezember noch nicht vollständig betriebsbereit. Die Restarbeiten zur Endmontage und Ingangsetzung der Maschine wurden erst am 7. Januar abgeschlossen. Das Finanzamt verweigerte daher die Investitionszulage im Vorjahr. Die Leipziger Richter hielten den Aufwand von sechs Arbeitstagen hingegen für unwesentlich. Tr...

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