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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 24-25 | Abgabenordnung: Kein grobes Verschulden bei falsch verstandenem Steuerformular

Nach einem aktuellen Urteil des Niedersächsischen FG ist ein grobes Verschulden i.S. des § 173 AO zu verneinen, wenn ein Steuerpflichtiger die in der Anlage SO zur Einkommensteuererklärung formulierte Frage nach Unterhaltszahlungen falsch versteht. Die Korrektur des Steuerbescheids ist damit möglich. Ob bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung im elektronischen Elster-Verfahren weniger strenge Anforderungen gelten als bei einem Papierformular, muss der BFH in drei weiteren Verfahren klären.

Track 24 | Nachvollziehbares Fehlverständnis bei der Anlage SO

Die Berichtigung eines Steuerbescheids nach § 173 AO zu Gunsten eines Steuerbürgers wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel scheitert in der Praxis oft. Zumeist deshalb, weil den Steuerpflichtigen ein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. Die Finanzämter legen diese Vorschrift sehr eng aus. Wir möchten Sie daher auf ein steuerzahlerfreundliches Finanzgerichtsurteil hinweisen, das Ihnen als Argumentationshilfe dienen kann.

Eine geschiedene Frau hatte ihre Steuererklärung ohne Hilfe eines Steuerberaters selbst gefertigt. Auf der Anlage SO, dem Formula...

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