Energiesteuer: Entlastung des bei der Energieherstellung eingesetzten Energieerzeugnisses ohne Quotierung
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Herstellung von Tier- und Knochenfetten und teilweise Verwendung dieser Tierfette als Kraft- oder Heizstoff.
Kann eine Steuerentlastung nach § 47 Abs. 1 Nr. 4 EnergieStG nur in dem Umfang gewährt werden, in dem die innerhalb des Betriebsgeländes verwendeten Tierfette zu Herstellung von Energieerzeugnissen eingesetzt worden sind?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
VAAAE-22286