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Versicherungsvertragsrecht | Kein Widerruf bei monatlicher Prämienzahlung und Ratenzahlungszuschlag
Auch wenn bei Versicherungsverträgen, in denen eine monatliche (unterjährige) Zahlungsweise vereinbart wird, der Versicherte höhere Beiträge zu zahlen hat als bei jährlicher Beitragszahlung, gewährt die Versicherung dadurch keinen zum Widerruf nach Verbraucherkreditvorschriften berechtigenden Kredit in Form eines entgeltlichen Zahlungsaufschubs, denn ein solcher würde ein Hinausschieben der Fälligkeit der vom Verbraucher zu erbringenden Zahlung über den sich aus dem dispositiven Recht ergebenden Leistungszeitpunkt voraussetzen, woran es gerade aber in diesen Fällen fehlt.