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Transfer von Einzelwirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen
[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 1033Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter in ein anderes Betriebsvermögen nach § 6 Abs. 5 EStG ist eine sehr schwierige und streitanfällige Rechtsmaterie. Das BMF hat Ende 2012 umfangreich zu Zweifelsfällen Stellung genommen, Detailfragen bleiben dennoch weiterhin ungeklärt.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Überführungen nach § 6 Abs. 5 Sätze 1 und 2 EStG
[i]Buchwertüberführung ohne RechtsträgerwechselIn § 6 Abs. 5 Sätze 1 und 2 EStG spricht das Gesetz von „überführen”, in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG von „übertragen”. Damit soll verdeutlicht werden, dass § 6 Abs. 5 Sätze 1 und 2 EStG den Wirtschaftsguttransfer zwischen demselben Steuerpflichtigen betreffen ( Buchwertüberführung ohne Rechtsträgerwechsel), während § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG den Transfer von Wirtschaftsgütern zwischen mehreren Steuerpflichtigen zum Gegenstand hat ( Buchwertüberführung mit Rechtsträgerwechsel).
Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen überführt, ist es mit dem Wert anzusetzen, „der sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergibt”, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Maßgebend ist der zutreffende Buchwert in der Steuerb...