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Außenprüfung | Hinzuschätzung aufgrund eines Zeitreihenvergleichs
Das FA darf im Fall einer nicht ordnungsgemäßen Buchführung eine Hinzuschätzung auf der Grundlage eines sog. Zeitreihenvergleichs vornehmen.
Das FG Münster hält den Zeitreihenvergleich für eine geeignete Schätzungsmethode im Sinne von § 162 Abs. 1 AO, wenn sich innerhalb des Prüfungszeitraums keine wesentlichen Änderungen in der Betriebsführung und in der Struktur ergeben haben . Der Zeitreihenvergleich [i]Zeitreihenvergleich ist der Schätzung nach Richtsätzen vorzuziehensei ein innerer Betriebsvergleich, der genauere Ergebnisse liefere als eine Schätzung nach Richtsätzen. Das FG folgt damit der Rechtsprechung anderer Finanzgerichte . Bei der Schätzung aufgrund eines Zeitreihenvergleichs können zunächst die wöchentlichen Rohgewinnaufschlagsätze und anschließend für Zeiträume von jeweils zehn Wochen der Mittelwert ermittelt werden. Den höchsten Mitt...