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EuGH 27.9.2012 C-587/10, BBK 22/2012 S. 1008

Umsatzsteuer | Umsatzsteuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen trotz fehlender USt-Id.-Nr.

Nach dem EuGH kann eine innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne von § 6a UStG auch dann umsatzsteuerfrei sein, wenn der Unternehmer die USt-Id.-Nr. des ausländischen Abnehmers nicht nachweisen kann. Der deutsche Unternehmer muss dann aber

  • zum einen alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, die USt-Id.-Nr. vom Abnehmer zu erhalten, und

  • [i]Angaben zur Unternehmereigenschaft des Abnehmers erforderlich zum anderen andere Angaben machen, die hinreichend belegen, dass der Abnehmer ein Unternehmer ist, der die Ware für sein Unternehmen erworben hat.

  • Außerdem darf sich der Unternehmer nicht vorsätzlich an einer Steuerhinterziehung des Abnehmers beteiligt haben.

[i]Formelle Anforderungen dürfen nicht höher sein als materielle Anforderungen Das Erfordernis der Angabe der USt-Id.-Nr. ergibt sich aus § 17c Abs. 1 UStDV. Der EuGH hält es zwar für legitim, dass der deutsche Gesetzgeber diese Angabe fordert. Die Umsatzsteuerfreiheit...

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