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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen trotz fehlender USt-Id.-Nr.
Nach dem EuGH kann eine innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne von § 6a UStG auch dann umsatzsteuerfrei sein, wenn der Unternehmer die USt-Id.-Nr. des ausländischen Abnehmers nicht nachweisen kann. Der deutsche Unternehmer muss dann aber
zum einen alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, die USt-Id.-Nr. vom Abnehmer zu erhalten, und
[i]Angaben zur Unternehmereigenschaft des Abnehmers erforderlich zum anderen andere Angaben machen, die hinreichend belegen, dass der Abnehmer ein Unternehmer ist, der die Ware für sein Unternehmen erworben hat.
Außerdem darf sich der Unternehmer nicht vorsätzlich an einer Steuerhinterziehung des Abnehmers beteiligt haben.
[i]Formelle Anforderungen dürfen nicht höher sein als materielle Anforderungen Das Erfordernis der Angabe der USt-Id.-Nr. ergibt sich aus § 17c Abs. 1 UStDV. Der EuGH hält es zwar für legitim, dass der deutsche Gesetzgeber diese Angabe fordert. Die Umsatzsteuerfreiheit...