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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 6 K 3100/09 K,G,AO

Gesetze: AO § 163, KStG § 14 Abs. 1 Satz 2, AktG § 294, HGB § 8a Abs. 1, BGB § 839 Abs. 3

Steuerliche Anerkennung eines Organschaftsverhältnisses

Leitsatz

  1. Scheitert die steuerliche Wirksamkeit eines Organschaftsverhältnisses im Jahr des Abschlusses des Ergebnisabführungsvertrags ausschließlich an der verspäteten Eintragung der elektronischen Handelsregisteranmeldung aufgrund behördlichen Fehlverhaltens, besteht ein Anspruch auf abweichende Steuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen.

  2. Auch das Fehlverhalten einer anderen - zwar nicht steuerfestsetzenden, aber steuerrechtliche Normen anwendenden -Behörde kann eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen erfordern, wenn die Finanzverwaltung steuerrechtliche Folgen an deren Entscheidung knüpft.

Fundstelle(n):
NAAAE-21992

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 17.05.2011 - 6 K 3100/09 K,G,AO

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