Keine vGA durch an das Erreichen der Altersgrenze und nicht an das Ausscheiden des Gesellschafter-Geschäftsführers aus dem
Dienst der GmbH geknüpfte Pensionszusage
trotz Zahlung der Pensionsleistungen in voller Höhe nach Errreichen der Altersgrenze keine vGA bei zeitlich und gehaltsmäßig
deutlich reduziert fortgeführter Geschäftsführertätigkeit
Leitsatz
1. Es ist aus körperschaftsteuerlicher Sicht nicht zu beanstanden, wenn die Zusage der Altersversorgung an den Gesellschafter-Geschäftsführer
einer GmbH nicht von dem Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis als Geschäftsführer oder aus dem Ausscheiden
aus dem Betrieb mit Eintritt des Versorgungsfalls abhängig gemacht wird, sondern vom Erreichen einer bestimmten Altersgrenze.
Die Tatsache, dass die Zahlung der Altersversorgung nicht an ein Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft anknüpft, steht
dem Charakter als betriebliche Altersversorgung nicht entgegen (Anschluss an ).
2. Wird nach dem Erreichen der Altersgrenze die Fortführung der Geschäftsführertätigkeit in einem reduzierten Umfang (20 %
der bisherigen Tätigkeit) und zu reduzierten Bezügen (25 % des bisherigen Gehalts) vereinbart, werden die Pensionsleistungen
in der vollen zugesagten Höhe ausgezahlt und betragen die gesamten Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers nach Erreichen
der Altersgrenze nunmehr unter Einbeziehung der Pensionszahlungen weniger als 50 v.H. des bisher bezogenen Geschäftsführergehaltes,
so verlieren die Pensionszahlungen nicht ihren Versorgungscharakter. Es liegt daher keine vGA vor; ein ordentlicher und gewissenhafter
Geschäftsleiter hätte jedenfalls bei diesem Sachverhalt nicht auf einer Anrechnung des reduzierten Aktivgehalts auf die Pensionsleistungen
bzw. der Pensionsleistungen auf das Aktivgehalt bestanden. Eine vGA ist auch nicht im Hinblick darauf anzunehmen, dass das
Geschäftsführergehalt nach Absenkung der Arbeitszeit nicht proportional zur Reduzierung der Arbeitszeit gemindert wurde.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2013 S. 2176 Nr. 39 EFG 2013 S. 69 Nr. 1 KÖSDI 2013 S. 18248 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 27/2013 S. 2120 StBW 2012 S. 1161 Nr. 25 SAAAE-21986
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 27.06.2012 - 3 K 359/06
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