Unzulässigkeit der Klage einer Genossenschaft gegen den die
Voraussetzungen des § 17 EigZulG ablehnenden Feststellungsbescheid
Leitsatz
Wird – ohne Abgabe einer
Feststellungserklärung – festgestellt, dass eine eingetragene
Genossenschaft die Anforderungen an eine Wohnungsbaugesellschaft i. S. d. § 17
EigZulG nicht erfüllt und der Feststellungsbescheid den
Genossenschaftsmitgliedern im Wege der Einzelbekanntgabe und – irrtümlich
– unter Berufung auf § 6 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2, § 5 Verordnung
zu § 180 AO auch der Genossenschaft bekannt gegeben, fehlt der Genossenschaft
trotz der ihr gegenüber erfolgten Bekanntgabe für einen Einspruch oder eine
Klage das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis.
Fundstelle(n): DAAAE-21978
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt v. 19.06.2007 - 4 K 672/07
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