Unzulässigkeit der Klage einer Genossenschaft gegen den die Voraussetzungen des § 17 EigZulG ablehnenden Feststellungsbescheid
Leitsatz
Wird – ohne Abgabe einer Feststellungserklärung – festgestellt, dass eine eingetragene Genossenschaft die Anforderungen an
eine Wohnungsbaugesellschaft i. S. d. § 17 EigZulG nicht erfüllt und der Feststellungsbescheid den Genossenschaftsmitgliedern
im Wege der Einzelbekanntgabe und – irrtümlich – unter Berufung auf § 6 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2, § 5 Verordnung zu
§ 180 AO auch der Genossenschaft bekannt gegeben, fehlt der Genossenschaft trotz der ihr gegenüber erfolgten Bekanntgabe für
einen Einspruch oder eine Klage das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis.
Fundstelle(n): DAAAE-21978
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FG des Landes Sachsen-Anhalt v. 19.06.2007 - 4 K 672/07