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Mietrecht | Betriebskostenvorauszahlungen bei unterlassener Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
Bei einem beendeten Mietverhältnis kann der Mieter Betriebskostenvorauszahlungen zurückverlangen, über die der Vermieter nicht fristgemäß (nämlich bis spätestens zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums, § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB) abgerechnet hat. Dies kann er mangels Schutzwürdigkeit hingegen nicht, wenn er die Möglichkeit hat, durch Einbehaltung von Vorauszahlungen Druck auf den Vermieter auszuüben. Das ist der Fall bei [i]Eisenschmid, NWB 43/2012 S. 3474einem fortdauernden Mietverhältnis oder bei einem beendeten Mietverhältnis für die Abrechnungsperioden, für die die Abrechnungsfrist noch während des Mietverhältnisses abgelaufen war. Erst recht gilt dies, wenn der Abrechnungsanspruch des Mieters im Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses bereits verjährt ist.
Ein Mieter kann also von...