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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerrechtliche Leistungsbeziehungen bei Weiterleitung eines Nutzers auf eine andere Internetseite
Ein Unternehmer, der über seine Internetseite den Nutzern die Möglichkeit verschafft, kostenpflichtige erotische oder pornografische Bilder und Videos zu beziehen, ist gemäß dem auch dann umsatzsteuerrechtlich Leistender, wenn der Nutzer hierzu auf Internetseiten anderer Unternehmer weitergeleitet wird, ohne dass dies in eindeutiger Weise kenntlich gemacht wird.
Der BFH wendet auf über das Internet angebotene sonstige Leistungen sinngemäß die sog. Ladenrechtsprechung an. Danach ist Leistender, wer den Kunden gegenüber in Erscheinung tritt. Eingeschaltete dritte Geschäftspartner (im Streitfall eine spanische Gesellschaft und hinter dieser eine GmbH) können nur Leistende sein, wenn der Nutzer eindeutig erkennt und akzeptie...