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NWB direkt Nr. 46 vom Seite 1188

Entwurf eines Gesetzes zur Streubesitzdividende – weitere „Mini-Unternehmensteuerreform” in Sicht

EuGH: Deutsche Kapitalertragsteuer auf Portfolio-Dividenden an ausländische Kapitalgesellschaften europarechtswidrig

[i]KESt-Abzug auch für steuerbefreite Dividenden nach § 8b KStG Gewinnausschüttungen (hier Dividenden) einer inländischen Kapitalgesellschaft sind dem Kapitalertragsteuerabzug zu unterwerfen (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Dabei ist es unerheblich, ob diese Dividenden überhaupt oder nur anteilig der Besteuerung beim Empfänger unterliegen. Insofern finden § 3 Nr. 40 EStG, § 8b KStG bei der Erhebung der Kapitalertragsteuer keine Anwendung (§ 43 Abs. 1 Satz 3 EStG). Der Kapitalertragsteuereinbehalt von 25 % kann sich infolge von § 44a Abs. 9 EStG für beschränkt Steuerpflichtige um 10 Prozentpunkte auf 15 % (Niveau der Körperschaftsteuer) mindern. Eine Minderung kann sich ebenfalls im Zuge eines DBA oder infolge der Anwendung der Mutter-Tochter-Richtlinie (§ 43b EStG) ergeben. [i]KESt hat für beschränkt KSt-Pflichtige abgeltende WirkungGleichwohl entfaltet die verbleibende Kapitalertragsteuer für beschränkt Steuerpflichtige abgeltende Wirkung (§ 32 Abs. 1 Satz 2 KStG), so dass eine vollständige Steuerbefreiung aufgrund des § 8b KStG beschränkt Steuerpflichtigen verwehrt wird.

[i]EuGH hat in Rs. C-284/09 eine Diskiminierung für beschränkt KSt-Pflichtige festgestelltDer EuGH hatte in der Rechtssache C-284/09 mit Urteil vom NWB TAAAD-95597 entschieden, dass diese Regelung für Muttergesellschaften, deren Beteiligung an der Tochtergesellschaft nicht die Mindestbeteiligung nach der Mutter-Tochter-Richtlinie erreicht (10 %), gegen die Kapitalve...

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