Arbeitshilfe - Stand: 04.09.2013

Dauerschulden und Dauerschuldzinsen bei Kreditinstituten: Berücksichtigung von Genussrechten des Umlaufvermögens bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages nach § 19 GewStDV

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Sind Genussrechte des Umlaufvermögens in die Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages für Dauerschuldzinsen nach § 19 Abs. 1 GewStDV einzubeziehen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
CAAAE-21183