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Gesetzentwurf zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements
Mit dem am vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen, in denen sich ehrenamtliches Engagement entfalten kann, verbessert werden. Es soll die steuerlichen Vorschriften handhabbarer machen und den Vereinen eine höhere zeitliche Flexibilität bei der Mittelbewirtschaftung für Investitionen gewähren. Zusätzlich sollen die seit Jahren unveränderten Pauschalen maßvoll angehoben werden. Im Einzelnen:
Die sog. „ Übungsleiterpauschale” nach § 3 Nr. 26 EStG wird von 2.100 € auf 2.400 € angehoben und die sog. „ Ehrenamtspauschale” nach § 3 Nr. 26a EStG von 500 € auf 720 €. Ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger sollen damit zukünftig jährlich bis zu 2.400 € bzw. 720 € erhalten können, ohne dass diese Einnahmen steuer- oder sozi...