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StuB 21/2012 S. 848

Anrechnung von Zinsen auf Schmerzensgeld beim ALG II

Zinseinkünfte aus Schmerzensgeldzahlungen sind bei der Bemessung von ALG II als Einkommen zu berücksichtigen. Die Freistellung von Schmerzensgeld beim zu berücksichtigenden Einkommen (§ 11a Abs. 2 SGB II) erstreckt sich demnach nicht auf die daraus erzielten Zinsen. Das BSG verweist zur Begründung auf seine Rechtsprechung, nach der Kapitalzinsen auch dann nicht als sonstige zweckbestimmte Einnahmen von der Berücksichtigung als Einkommen freizustellen sind, wenn es sich bei dem verzinsten Kapital um Schonvermögen handelt. Auch der Rechtsprechung des BGH sei zu entnehmen, dass der Einsatz der aus dem Vermögensstamm fließenden Früchte nicht als besondere Härte einzustufen sei. Vergleichbare Wertungen, die jeweils zwischen Kapital und hieraus erzielten Zinsen unterscheiden, ließen sich auch d...

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